Der VFD-Reitbegleithund – Schritt für Schritt gemeinsam unterwegs

Warum sollte man eine Reitbegleithundeausbildung anstreben?

Ein Reitbegleithundekurs gibt Sicherheit im Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern oder anderen Reitern mit und ohne Hund, Spaziergängern, Joggern, Jägern und Bauern. Eine bestandene Reitbegleithundeprüfung bescheinigt dem Reiter unter anderem, dass er sich mit den Gesetzen in Wald und Flur sowie im Straßenverkehr auskennt und sich einer entsprechenden Prüfung unterzogen hat. Dies erstickt manche sinnlose Diskussion im Keim.

Im Anschluss an den Ausbildungskurs kann die VFD Reitbegleithundeprüfung abgelegt werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Kursinhalt des Reitbegleithundekurses, gegliedert in zwei Teile:

Im ersten Kursteil geht es in erster Linie darum, die Hunde untereinander und die Hunde mit den Pferden bekannt zu machen. Weiterhin werden das Ablegen, die Leinenführigkeit und die Freifolge und Übungen am Fahrrad und am Pferd auf der rechten Seite trainiert. Das Arbeiten vom Boden aus zwischen Pferd und Hund, auch in Begegnung mit anderen Hunden und Pferden werden geübt. Theoretisch werden Kenntnisse rund um das Hundewesen vertieft.

Bevor der zweite Kursteil beginnt, sollte der Hund die Fähigkeit besitzen die Befehle: Sitz, Platz, Bleib und Komm sicher zu beherrschen, auch unter Ablenkung.

Im zweiten Teil werden die erlernten Elemente aus Teil eins vom Pferd aus trainiert. Hinzu kommen noch Reiten mit dem Hund über Hindernisse, Straßen- und Geländetraining sowie die Leinenführigkeit in allen Gangarten und das Auf- und Absitzen sowie das An- und Ableinen vom Pferd aus, alles auch in der Gruppe.

Theoretisch werden in Teil zwei unter anderem Wesen und Bedürfnisse des Pferdes und die Gemeinsamkeiten und Gegensätze von Pferd und Hund sowie die Gesetze in Wald und Flur sowie im Straßenverkehr, die für einen Reitbegleithund wichtig sind, gelehrt.

Die Pferde werden in beiden Kursteilen benötigt.

In der Reitbegleithundeprüfung werden unter anderem Gehorsamsübungen wie Ablegen aus der Bewegung sowie das Bewältigen von Hindernissen mit Pferd und Hund geprüft.

Einhändiges Reiten bei der Leinenführigkeit wird verlangt.

Informationen zur Reitbegleithundeausbildung in der ARPO 2017 ab Seite 75.

Voraussetzungen für das Pferd: Nicht zu schreckhaft, ergänzend zu den allgemeinen Veranstaltungsbedingungen weisen wir darauf hin, dass die Pferde sozialisiert und gut händelbar sein müssen. Der Reiter/Pferdeführer muss ausreichend auf das Pferd einwirken können, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Voraussetzungen für den Hund: Gut sozialisiert, erzogen, haftpflichtversichert und geimpft (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut). Zur Prüfung muss der Hund mind. 1,5 Jahre alt sein.

Voraussetzung Reiter: Sicheres Beherrschen des Pferdes an der Hand, sowie unter dem Reiter in den drei Grundgangarten in der Bahn und in der Gruppe im Gelände. Sichere Teilnahme mit dem Pferd am Straßenverkehr.